Compliance
Compliance-Systeme gewinnen zunehmend an Bedeutung, nicht nur in der Großindustrie, sondern auch bei der Vergabe von Aufträgen sowohl der öffentlichen Hand als auch aus der Privatwirtschaft an klein- und mittelständische Unternehmen. Auch wenn klein- und mittelständische Unternehmen sich in vielen Bereichen von internationalen Unternehmen unterscheiden, so gilt trotzdem auch für sie, dass nur die Kombination aus eindeutigen Zuständigkeiten, der Verinnerlichung gesetzlicher und betrieblicher Regeln durch die Mitarbeiter und einer regelmäßiger Auffrischung der entsprechenden Kenntnisse bei allen Beteiligten – kurzum ein gelebtes Compliance-System und dessen Umsetzung kostenintensive Haftungsfälle und Fehlentwicklungen innerhalb eines Unternehmens verhindern können, zumindest aber minimieren.
Ebenso wichtig ist die Wahrnehmung eines Unternehmens in der Öffentlichkeit, also durch potenzielle oder tatsächliche Geschäftspartner, aber auch durch den „Mann auf der Straße“. Das Bild eines Unternehmens wird auch dadurch geprägt, wie sich das Unternehmen selbst darstellt und ob es sich an seinen eigenen Vorgaben messen lässt.
Daraus ergeben sich die folgenden Aufgaben eines Compliance-Systems, die dann den Inhalt des jeweiligen Systems im Einzelnen individuell bestimmen:
• Weitestgehende Schadensprävention
• Minimierung der Haftung der Führung und der Mitarbeiter des Unternehmens
• Reputationsschutz
• Überwachungsfunktion hinsichtlich aller Mitarbeiter
• Beratungs- und Informationsfunktion
• Frühwarn- und Risikomanagementfunktion
• Qualitätssicherungs- und Innovationsfunktion
• Gewährleistung fairen Leistungswettbewerbs
Wie dies in dem jeweiligen Unternehmen umzusetzen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und erfordert eine besondere und individuelle Beratung. Eine solche bietet Rechtsanwalt Ostermeyer.
Verbände und Vereine stehen zunehmend vor juristischen Fragestellungen, zu deren Lösung externe Beratung erforderlich ist. Rechtsanwalt Ostermeyer kann auf Grund seiner Tätigkeit als Geschäftsführer von Industrie- und Arbeitgeberverbänden auf eine langjährige Erfahrung bei der Lösung und Beratung von Verbänden zurückblicken.
Die Beratung umfasst die Bewertung von Gesetzesvorhaben auf nationaler und europäischer Ebene, die Lösung von internen und externen Problemen und die Unterstützung bei Verhandlungen von Tarif- oder auch Haustarifverträgen.